Das TTDSG wurde am 13. Mai 2024 zum TDDDG. Wir haben den Text des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) als Website übersichtlich aufbereitet. Das Gesetz ist ursprünglich am 01.12.2021 unter dem Namen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft getreten. Es wurde umbenannt, um das deutsche Recht an den europäischen Digital Services Act (DSA) anzupassen. Dabei wurde in erster Linie der nationale Sonderbegriff „Telemedium“ durch die Terminologie „digitaler Dienst“ der europäischen Verordnung ersetzt. Hier finden Sie das offizielle PDF.
Inhaltsverzeichnis
Teil 1Allgemeine Vorschriften
Teil 2Datenschutz und Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation
Kapitel 1Vertraulichkeit der Kommunikation
Kapitel 2Verkehrsdaten, Standortdaten
Kapitel 3Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
Kapitel 4Endnutzerverzeichnisse, Bereitstellen von Endnutzerdaten
Teil 3Datenschutz bei digitalen Diensten, Endeinrichtungen
Kapitel 1Technische und organisatorische Vorkehrungen, Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung
Kapitel 2Endeinrichtungen
Teil 4Straf- und Bußgeldvorschriften und Aufsicht