LDSG

Willkommen auf der Übersichtsseite zu den Landesdatenschutzgesetzen. Hier können Sie zu den von uns übersichtlich aufbereiteten LDSG der 16 Bundesländer navigieren. Die Vorgaben der Landesdatenschutzgesetze richten sich in erster Linie an öffentliche Stellen und Unternehmen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Daneben sind in den LDSG die nach § 40 Abs. 1 BDSG im jeweiligen Bundesland für Privatunternehmen zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde und deren Befugnisse festgelegt. Zudem treffen einzelne Bundesländer in ihren Landesdatenschutzgesetzen auch Vorgaben für Unternehmen und/oder Personen, welche den Datenschutz außerhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO oder der JI‑Richtlinie betreffen.