ThürDSG

Hier finden Sie das offizielle Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) (GVBl. S. 229) übersichtlich aufbereitet. Das Landesdatenschutzgesetz von Thüringen wurde am 6. Juni 2018 neugefasst, um das Datenschutzrecht an die seit dem 25.08.2018 anwendbare DSGVO anzupassen und um die Vorgaben der JI-Richtlinie umzusetzen. Das Datenschutzgesetz Thüringen konkretisiert insbesondere den Umgang mit personenbezogenen Daten bei Behörden, Gerichten und Gemeinden sowie bei sonstigen öffentlichen Stellen.

Abschnitt 1 – Gemeinsame Bestimmungen

Unterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
Unterabschnitt 2Aufsichtsbehörde
Unterabschnitt 3Datenschutzbeauftragter

Abschnitt 2 – Bestimmungen für die Verarbeitung zu Zwecken nach Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679

Unterabschnitt 1Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Unterabschnitt 2Rechte der betroffenen Person
Unterabschnitt 3Besondere Verarbeitungssituationen

Abschnitt 3 – Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 1 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/680

Unterabschnitt 1Anwendungsbereich und Grundsätze
Unterabschnitt 2Rechte der betroffenen Person
Unterabschnitt 3Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Unterabschnitt 4Datensicherheit
Unterabschnitt 5Übermittlung personenbezogener Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen

Abschnitt 4 – Ordnungswidrigkeiten und Strafbestimmungen

Abschnitt 5 – Orden und Ehrenzeichen, Gnadensachen

Abschnitt 6 – Übergangs- und Schlussbestimmungen