DSAG LSA

Hier gelangen Sie zu dem von uns übersichtlich aufbereiteten Gesetzestext zur Ausfüllung der Verordnung (EU) 2016/679 und Anpassung des allgemeinen Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt (Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt – DSAG LSA). Die Seite berücksichtigt die letzte Änderung vom 10. Mai 2023 (GVBl. LSA S. 228). Das DSAG LSA löste das bis dahin gültige Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt (DSG LSA) im Februar 2020 ab. Das neue Landesdatenschutzgesetz passt vor allem die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen Sachsen-Anhalts an die DSGVO an. Die Umsetzung der JI-Richtlinie ist hingegen im Datenschutzrichtlinienumsetzungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSUG LSA) zu finden.

Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2Ergänzende Vorschriften zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
Abschnitt 3Beschränkung der Informationspflicht, des Auskunftsrechts und des Rechts auf Löschung
Abschnitt 4Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 5Datenschutzbeauftragter
Abschnitt 6Unabhängige Aufsichtsbehörde
Abschnitt 7Ergänzende Vorschriften für besondere Datenverarbeitungssituationen
Abschnitt 8Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb des Anwendungsbereichs des Unionsrechts
Abschnitt 9Rechtsbehelfe und Sanktionen
Abschnitt 10Schlussbestimmungen