BremDSGVOAG

Hier finden Sie den offiziellen Gesetzestext des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (BremDSGVOAG) (Brem.GBl. 2018, S. 131) von uns übersichtlich dargestellt. Das neue Datenschutzgesetz löste am 25. Mai 2018 das bis dahin gültige „Bremisches Datenschutzgesetz“ (BremDSG) ab. Das aktuelle Landesdatenschutzgesetz trifft überwiegend im Datenschutz ergänzende Regelungen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Behörden und alle sonstigen öffentlichen Stellen des Landes Bremen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Rahmen des Anwendungsbereichs der JI-Richtlinie sind hingegen von der BremDSGVOAG ausgenommen.

Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 3Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 4Besondere Verarbeitungssituationen
Abschnitt 5Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Abschnitt 6Sanktionen, Übergangsvorschrift, Inkrafttreten