BlnDSG

Hier finden Sie das offizielle PDF zum Berliner Datenschutzgesetz immer aktuell und übersichtlich dargestellt. Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz – BlnDSG) vom 13. Juni 2018 (GVBl. S. 418) wurde zuletzt am 27.09.2021 geändert (GVBl. S. 1121). Das Landesdatenschutzgesetz Berlin flankiert gerade für Behörden, landesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie sonstige öffentliche Stellen die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Umgang mit personenbezogenen Daten.

Teil 1 – Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel 1Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel 3Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
Kapitel 4Berliner Beauftragte oder Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Teil 2 – Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679

Kapitel 1Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel 2Besondere Verarbeitungssituationen
Kapitel 3Rechte der betroffenen Personen
Kapitel 4Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Kapitel 5Sanktionen

Teil 3 – Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680

Kapitel 1Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel 2Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Kapitel 3Rechte der betroffenen Person
Kapitel 4Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Kapitel 5Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
Kapitel 6Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
Kapitel 7Haftung und Sanktionen

Teil 4 – Besondere Verarbeitungssituationen außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680

Teil 5 – Schlussvorschrift