Gegen öffentliche Stellen im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 sowie Stellen, die nach § 2 Absatz 3 den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen, werden keine Geldbußen verhängt.
BlnDSG
Inhaltsverzeichnis
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Finaler Text der DSGVO inklusive Erwägungsgründe