Hier finden Sie das offizielle Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP) vom 8. Mai 2018 zur Anpassung des Datenschutzrechts an die DSGVO und zur Umsetzung der JI-Richtlinie übersichtlich aufbereitet. Das Datenschutzgesetz Rheinland-Pfalz ergänzt vor allem für Behörden und Unternehmen mit Anteilen der öffentlichen Hand und sonstigen öffentlichen Stellen die Vorgaben der EU-DSGVO und ist gleichzeitig mit ihr seit dem 25. Mai 2018 anwendbar.
Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 – Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung
Abschnitt 1Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 2Rechte der betroffenen Person
§ 12 LDSG (RLP)Auskunftsrecht der betroffenen Person nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung
Abschnitt 3Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Abschnitt 4Besonderer Datenschutz
Abschnitt 5Ordnungswidrigkeiten und Strafbestimmungen
Teil 3 – Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2016/680
Abschnitt 1Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 3Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
Abschnitt 4Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Abschnitt 5Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 6Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 7Datenübermittlung an Drittstaaten und an internationale Organisationen
Abschnitt 8Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
Abschnitt 9Haftung und Sanktionen