LDSG (SH)

Hier finden Sie den offiziellen Text Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (LDSG SH) vom 2. Mai 2018 (GVOBl. S. 162) übersichtlich aufbereitet. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Datenschutzgesetz Schleswig-Holstein zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der JI-Richtlinie neugefasst. Zusammen mit der DSGVO ist das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein seit dem 25. Mai 2018 anwendbar. Es regelt vor allem die Verarbeitung personenbezogener Daten bei öffentlichen Stellen des Landes Schleswig-Holstein.

Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2 – Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679

Unterabschnitt 1Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten
Unterabschnitt 2Rechte der betroffenen Person
Unterabschnitt 3Besondere Verarbeitungssituationen
Unterabschnitt 4Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz
Unterabschnitt 5Geldbußen, Strafvorschrift

Abschnitt 3 – Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680

Unterabschnitt 1Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Unterabschnitt 2Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Unterabschnitt 3Rechte der betroffenen Person
Unterabschnitt 4Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Unterabschnitt 5Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
Unterabschnitt 6Datenschutzbeauftragte
Unterabschnitt 7Datenschutz-Aufsichtsbehörden
Unterabschnitt 8Haftung und Sanktionen