Hier finden Sie den offiziellen Text Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (LDSG SH) vom 2. Mai 2018 (GVOBl. S. 162) übersichtlich aufbereitet. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Datenschutzgesetz Schleswig-Holstein zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der JI-Richtlinie neugefasst. Zusammen mit der DSGVO ist das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein seit dem 25. Mai 2018 anwendbar. Es regelt vor allem die Verarbeitung personenbezogener Daten bei öffentlichen Stellen des Landes Schleswig-Holstein.
Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 – Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
Unterabschnitt 1Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten
Unterabschnitt 2Rechte der betroffenen Person
Unterabschnitt 3Besondere Verarbeitungssituationen
Unterabschnitt 4Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz
Unterabschnitt 5Geldbußen, Strafvorschrift
Abschnitt 3 – Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
Unterabschnitt 1Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Unterabschnitt 2Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Unterabschnitt 3Rechte der betroffenen Person
Unterabschnitt 4Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
§ 51 LDSG (SH)Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
Unterabschnitt 5Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
Unterabschnitt 6Datenschutzbeauftragte
Unterabschnitt 7Datenschutz-Aufsichtsbehörden
Unterabschnitt 8Haftung und Sanktionen