Eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem sie erhoben wurden, ist zulässig, wenn sie in einer Rechtsvorschrift vorgesehen ist.
LDSG (SH)
Inhaltsverzeichnis
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Finaler Text der DSGVO inklusive Erwägungsgründe
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem sie erhoben wurden, ist zulässig, wenn sie in einer Rechtsvorschrift vorgesehen ist.