DSG M-V

Hier finden Sie den offiziellen Gesetzestext zum Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V) übersichtlich dargestellt. Das Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern wurde am 22. Mai 2018 neugefasst (GVOBl. M-V 2018, S. 193), um es an die DSGVO anzupassen. Darüber ist das Landesdatenschutzgesetz M-V zusammen mit der DSGVO generell auch bei Datenverarbeitungen im Anwendungsbereich der JI-Richtlinie zu beachten. Das Datenschutzgesetz betrifft überwiegend Behörden in Mecklenburg-Vorpommern sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Gemeinden, Landkreise und sonstige der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Teil 1Allgemeine Regelungen
Teil 2Grundsätze
Teil 3Rechte der betroffenen Person
Teil 4Besondere Verarbeitungssituationen
Kapitel 1Besondere Verarbeitungssituationen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679
Kapitel 2Besondere Verarbeitungssituationen außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2016/679
Teil 5Aufsichtsbehörde
Teil 6Sanktionen, Einschränkung von Grundrechten, Übergangsvorschriften