Hier finden Sie den offiziellen Gesetzestext zum Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V) übersichtlich dargestellt. Das Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern wurde am 22. Mai 2018 neugefasst (GVOBl. M-V 2018, S. 193), um es an die DSGVO anzupassen. Darüber ist das Landesdatenschutzgesetz M-V zusammen mit der DSGVO generell auch bei Datenverarbeitungen im Anwendungsbereich der JI-Richtlinie zu beachten. Das Datenschutzgesetz betrifft überwiegend Behörden in Mecklenburg-Vorpommern sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Gemeinden, Landkreise und sonstige der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts.
DSG M-V
Teil 1Allgemeine Regelungen
Teil 2Grundsätze
Teil 3Rechte der betroffenen Person
Teil 4Besondere Verarbeitungssituationen
Kapitel 1Besondere Verarbeitungssituationen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679
Kapitel 2Besondere Verarbeitungssituationen außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2016/679
Teil 5Aufsichtsbehörde
Teil 6Sanktionen, Einschränkung von Grundrechten, Übergangsvorschriften