Hier finden Sie den aktuellen Gesetzestext Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198, 199) inklusive der letzten Änderung vom vom 6. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 467). Das SächsDSDG wurde hauptsächlich zur Durchführung der DSGVO erlassen und löste für Behörden, Gemeinden und Landkreise sowie sonstige öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen in den meisten Fällen das bis dahin gültige sächsische Datenschutzgesetz (SächsDSG) ab. Nur für Datenverarbeitungen im Anwendungsbereich der JI-Richtlinie galt das SächsDSG noch bis zum 31. Dezember 2020.
Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2Grundsätze der Datenverarbeitung
Abschnitt 3Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 4Besondere Verarbeitungssituationen
Abschnitt 5Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Abschnitt 6Schlussvorschriften