LDSG (BW)

Hier finden Sie das offizielle Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG) vom 12. Juni 2018, zuletzt geändert am 6. Dezember 2022 (GBl. S. 622, 631), zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts und sonstiger Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 übersichtlich aufbereitet. Das Landesdatenschutzgesetz BW trifft hauptsächlich ergänzende Regelungen zur DSGVO für Behörden, Gemeinden und sonstige öffentliche Stellen. Ausgenommen davon sind seit dem 21. Mai 2019 solche Datenverarbeitungen, die unter das Landesdatenschutzgesetz für Justiz- und Bußgeldbehörden (LDSG-JB) fallen.

Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 3Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 4Besondere Verarbeitungssituationen
Abschnitt 5Unabhängige Aufsichtsbehörden
Abschnitt 6Sanktionen
Abschnitt 7Übergangsbestimmungen