LDSG (BW)

Hier finden Sie das offizielle Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG) vom 12. Juni 2018, zuletzt geändert am 27. Februar 2026 (GBl. Nr. 19, 1) durch das Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze, übersichtlich aufbereitet. Ausgenommen davon sind seit dem 21. Mai 2019 solche Datenverarbeitungen, die unter das Landesdatenschutzgesetz für Justiz- und Bußgeldbehörden (LDSG-JB) fallen.

Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 3Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 4Besondere Verarbeitungssituationen
Abschnitt 5Datenverarbeitung im Landtag
Abschnitt 6Unabhängige Aufsichtsbehörden
Abschnitt 7Sanktionen
Abschnitt 8Übergangsbestimmungen