- 1Personenbezogene Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen und die der öffentlichen Stelle in Ausübung einer Berufs- oder Amtspflicht übermittelt worden sind, dürfen von der öffentlichen Stelle nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie die Daten erhalten hat. 2Artikel 9 der Verordnung (EU) 2016/679 bleibt unberührt.
- Für einen anderen Zweck dürfen die Daten nur verarbeitet werden, wenn
LDSG (BW)
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