Verantwortlicher gemäß der Artikel 4 Nummer 7 Verordnung (EU) 2016/679 für Datenverarbeitungen zur Erfüllung der Aufgaben nach § 19a Absatz 1 ist
- bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Landtags der Landtag,
- für die Tätigkeit der Fraktionen stets die jeweilige Fraktion, auch wenn sie Aufgaben des Landtags wahrnimmt,
- bei der Mandatsausübung der Mitglieder des Landtags die oder der jeweilige Abgeordnete, soweit sie oder er keine Aufgaben des Landtags wahrnimmt.
LDSG (BW)
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