BbgDSG

Hier stellen wir Ihnen den aktuellen Gesetzestext zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz – BbgDSG) bereit. Dieser wurde übersichtlich aufbereitet und berücksichtigt die letzten Änderungen am Datenschutzgesetz in Brandenburg vom 18 Juni 2019 (GVBl.I/18, [Nr. 7], GVBl.I/19, [Nr. 43]). Das ursprüngliche Landesdatenschutzgesetz Brandenburg wurde zur Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die JI-Richtlinie am 8. Mai 2018 neugefasst. Es befasst sich überwiegend mit dem Datenschutz bei brandenburgischen Behörden, Gemeinden und sonstigen öffentlichen Stellen.

 

Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 3Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 4Die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Abschnitt 5Besondere Verarbeitungssituationen
Unterabschnitt 1Besondere Verarbeitungssituationen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679
Unterabschnitt 2Besondere Verarbeitungssituationen außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2016/679
Abschnitt 6Sanktionen, Einschränkung von Grundrechten