Hier finden Sie das offizielle Saarländische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Saarländisches Datenschutzgesetz – SDSG). Der Text berücksichtigt die Änderungen vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629). Das Landesdatenschutzgesetz Saarland wurde zur Anpassung des Saarländischen Datenschutzgesetzes an die DSGVO am 16. Mai 2018 neugefasst. Das SDSG regelt hauptsächlich den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Behörden, Gemeinden und Gemeindeverbände des Saarlands sowie durch sonstige öffentliche Stellen.
Abschnitt 1Allgemeines
Abschnitt 2Grundsätze der Datenverarbeitung
Abschnitt 3Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 4Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 5Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für Datenschutz
Abschnitt 6Besondere Verarbeitungssituationen
Abschnitt 7Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
Abschnitt 8Schlussvorschriften