BayDSG

Hier finden Sie den aktuellen Gesetzestext zum Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) mit den letzten Änderungen vom 18. Mai 2018 übersichtlich dargestellt. Das Landesdatenschutzgesetz für Bayern wurde am 15. Mai 2018 neugefasst (GVBl. S. 230) und zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 374) geändert. Damit passte der bayerische Gesetzgeber das Datenschutzgesetz in Bayern an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die JI-Richtlinie an. Das Landesdatenschutzgesetz regelt vor allem den Umgang mit personenbezogenen Daten bei bayerischen Behörden, Gerichten, Gemeinden und sonstigen öffentlichen Stellen.

Teil 1 – Allgemeine Vorschriften

Teil 2 – Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel 1Allgemeines
Kapitel 2Grundsätze der Verarbeitung
Kapitel 3Rechte der betroffenen Person
Kapitel 4Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Kapitel 5Unabhängige Aufsichtsbehörden
Abschnitt 1Landesbeauftragter für den Datenschutz
Abschnitt 2Landesamt für Datenschutzaufsicht
Abschnitt 3Unabhängigkeit und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
Kapitel 6Sanktionen
Kapitel 7Besondere Verarbeitungssituationen
Kapitel 8Verarbeitungen im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680

Teil 3 – Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit

Teil 4 – Schlussvorschriften