BayDSG

Hier finden Sie den aktuellen Gesetzestext zum Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) mit den letzten Änderungen vom 18. Mai 2018 übersichtlich dargestellt. Das Landesdatenschutzgesetz für Bayern wurde am 15. Mai 2018 neugefasst (GVBl. S. 230) und zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 374) geändert. Damit passte…

HmbDSG

…HmbDSGDatenverarbeitung zu künstlerischen Zwecken Abschnitt 4Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 fallenden Tätigkeiten § 13 HmbDSGÖffentliche Auszeichnungen und Ehrungen § 14 HmbDSGBegnadigungsverfahren Abschnitt 5Rechte der Betroffenen § 15 HmbDSGBeschränkung der Informationspflicht § 16 HmbDSGBeschränkung des Auskunftsrechts § 17 HmbDSGBeschränkung der Löschungspflicht…

LDSG (BW)

…auf Löschung § 11 LDSG (BW)Beschränkung der Benachrichtigungspflicht Abschnitt 4Besondere Verarbeitungssituationen § 12 LDSG (BW)Verarbeitung personenbezogener Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen § 13 LDSG (BW)Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken § 14 LDSG (BW)Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken § 15 LDSG…

Drittland

Hinsichtlich des internationalen Handels und Zusammenarbeit ist es in der heutigen Zeit unerlässlich Daten auch an Drittländer übermitteln zu können. Die Zulässigkeitsprüfung einer solchen Übermittlung erfolgt zweistufig. Zunächst muss die Datenübermittlung an sich zulässig sein. Jedwede Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Neben der Einwilligung führt Art….

Art. 97 DSGVO – Berichte der Kommission

1Bis zum 25. Mai 2020 und danach alle vier Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung dieser Verordnung vor. 2Die Berichte werden öffentlich gemacht. Im Rahmen der Bewertungen und Überprüfungen nach Absatz 1 prüft die Kommission insbesondere die Anwendung und…

§ 27 BDSG

…die Interessen des Verantwortlichen an der Verarbeitung die Interessen der betroffenen Person an einem Ausschluss der Verarbeitung erheblich überwiegen. 2Der Verantwortliche sieht angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Person gemäß § 22 Absatz 2 Satz 2 vor. 1Die in den Artikeln 15, 16, 18 und 21…

§ 12 BDSG

…Amtszeit in § 15 Absatz 1 des Bundesministergesetzes eine Amtszeit von fünf Jahren tritt. 4Abweichend von Satz 3 in Verbindung mit den §§ 15 bis 17 und 21a Absatz 5 des Bundesministergesetzes berechnet sich das Ruhegehalt der oder des Bundesbeauftragten unter Hinzurechnung der Amtszeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit in entsprechender Anwendung…

LDSG (RLP)

…der Datenschutz-Grundverordnung § 12 LDSG (RLP)Auskunftsrecht der betroffenen Person nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung § 13 LDSG (RLP)Beschränkung der Benachrichtigung nach Artikel 34 der Datenschutz-Grundverordnung Abschnitt 3Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit § 14 LDSG (RLP)Rechtsstellung § 15 LDSG (RLP)Zuständigkeit und Organisation § 16 LDSG (RLP)Aufgaben, Mitwirkungspflichten…

DSG NRW

…§ 10 DSG NRWLöschung personenbezogener Daten Kapitel 2Rechte der betroffenen Personen § 11 DSG NRWBeschränkung der Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 § 12 DSG NRWBeschränkung des Auskunftsrechts der betroffenen Person nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 § 13…

Art. 89 DSGVO – Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken

…auf diese Weise erfüllt. Werden personenbezogene Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken verarbeitet, können vorbehaltlich der Bedingungen und Garantien gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels im Unionsrecht oder im Recht der Mitgliedstaaten insoweit Ausnahmen von den Rechten gemäß der Artikel 15, 16, 18 und 21 vorgesehen…