Art. 20 DSGVO – Recht auf Datenübertragbarkeit

Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern…

§ 20 BDSG

1Für Streitigkeiten zwischen einer natürlichen oder einer juristischen Person und einer Aufsichtsbehörde des Bundes oder eines Landes über Rechte gemäß Artikel 78 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 sowie § 61 ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. 2Satz 1 gilt nicht für Bußgeldverfahren. Die Verwaltungsgerichtsordnung ist nach Maßgabe der Absätze…

Erwägungsgrund 20

1Diese Verordnung gilt zwar unter anderem für die Tätigkeiten der Gerichte und anderer Justizbehörden, doch könnte im Unionsrecht oder im Recht der Mitgliedstaaten festgelegt werden, wie die Verarbeitungsvorgänge und Verarbeitungsverfahren bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Gerichte und andere Justizbehörden im Einzelnen auszusehen haben. 2Damit die Unabhängigkeit der Justiz bei…

DSAG LSA

…13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 § 11 DSAG LSABeschränkung des Auskunftsrechts der betroffenen Person nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/ 679 § 12 DSAG LSABeschränkung des Rechts auf Löschung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) 2016/679 Abschnitt 4Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter § 13 DSAG LSADatengeheimnis § 14 DSAG…

DSG NRW

…§ 10 DSG NRWLöschung personenbezogener Daten Kapitel 2Rechte der betroffenen Personen § 11 DSG NRWBeschränkung der Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 § 12 DSG NRWBeschränkung des Auskunftsrechts der betroffenen Person nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 § 13…

§ 1 BDSG

…Europäischen Union gleich. 2Andere Staaten gelten insoweit als Drittstaaten. Für Verarbeitungen personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten finden die Verordnung (EU) 2016/679 und die Teile 1 und 2 dieses Gesetzes entsprechend Anwendung, soweit…

§ 29 BDSG

1Die Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 14 Absatz 1 bis 4 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht ergänzend zu den in Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/679 genannten Ausnahmen nicht, soweit durch ihre Erfüllung Informationen offenbart würden, die ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten…

§ 85 BDSG

1Die Übermittlung personenbezogener Daten an einen Drittstaat oder an über- oder zwischenstaatliche Stellen oder internationale Organisationen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten ist über die bereits gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zulässigen Fälle hinaus auch dann zulässig, wenn…

§ 14 BDSG

1Die oder der Bundesbeauftragte hat neben den in der Verordnung (EU) 2016/679 genannten Aufgaben die Aufgaben, die Anwendung dieses Gesetzes und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz, einschließlich der zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 erlassenen Rechtsvorschriften, zu überwachen und durchzusetzen, die Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im…

SDSG

…§ 11 SDSGBeschränkung des Auskunftsrechts der betroffenen Person nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 § 12 SDSGBeschränkung der Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person nach Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679 Abschnitt 4Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter § 13 SDSGDatengeheimnis § 14 SDSGDatenschutz-Folgenabschätzung § 15 SDSGFreigabeverfahren…