BayDSG

…Datenschutzaufsicht Art. 18 BayDSGEinrichtung und Aufgaben Abschnitt 3Unabhängigkeit und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden Art. 19 BayDSGUnabhängigkeit und Rechtsstellung Art. 20 BayDSGAnrufung der Aufsichtsbehörden Art. 21 BayDSGZusammenarbeit Kapitel 6Sanktionen Art. 22 BayDSGGeldbußen Art. 23 BayDSGOrdnungswidrigkeiten, Strafvorschrift Kapitel 7Besondere Verarbeitungssituationen Art. 24 BayDSGVideoüberwachung Art. 25 BayDSGVerarbeitung zu Forschungszwecken Art. 26 BayDSGVerarbeitung zu Archivzwecken…

Erwägungsgrund 172

Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 konsultiert und hat am 7. März 2012¹ eine Stellungnahme abgegeben.

Erwägungsgrund 121

1Die allgemeinen Anforderungen an das Mitglied oder die Mitglieder der Aufsichtsbehörde sollten durch Rechtsvorschriften von jedem Mitgliedstaat geregelt werden und insbesondere vorsehen, dass diese Mitglieder im Wege eines transparenten Verfahrens entweder – auf Vorschlag der Regierung, eines Mitglieds der Regierung, des Parlaments oder einer Parlamentskammer – vom Parlament, der Regierung…