Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 konsultiert und hat am 7. März 2012¹ eine Stellungnahme abgegeben.
¹ ABl. C 192 vom 30.6.2012, S. 7.
* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.