Erwägungsgrund 27 Keine Anwendung auf Daten Verstorbener*

1Diese Verordnung gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener. 2Die Mitgliedstaaten können Vorschriften für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verstorbener vorsehen.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

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