Erwägungsgrund 72 Leitlinienkompetenz des Europäischen Datenschutzausschusses bezüglich Profiling*

1Das Profiling unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung für die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie etwa die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung oder die Datenschutzgrundsätze. 2Der durch diese Verordnung eingerichtete Europäische Datenschutzausschuss (im Folgenden „Ausschuss“) sollte, diesbezüglich Leitlinien herausgeben können.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

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