Erwägungsgrund 118 Kontrolle der Aufsichtsbehörden*

Die Tatsache, dass die Aufsichtsbehörden unabhängig sind, sollte nicht bedeuten, dass sie hinsichtlich ihrer Ausgaben keinem Kontroll- oder Überwachungsmechanismus unterworfen werden bzw. sie keiner gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden können.

* Dieser Titel ist eine inoffizielle Beschreibung des Erwägungsgrundes.

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